EuroAutoPool - Deutsche und EU-Neufahrzeuge

FAQ

  1. Wo Sie uns finden
  2. Was bedeutet die Bezeichnung EU-Fahrzeug?
  3. Welche Unterschiede gibt es zwischen "deutschen" Fahrzeugen und EU-Fahrzeugen?
  4. Was ist der Unterschied zwischen Lager-, Vorlauf- und Bestellfahrzeugen?
  5. Warum haben manche Fahrzeuge eine Tageszulassung?
  6. Wie bestelle ich?
  7. Wie erfolgt die Bezahlung?
  8. Wie funktioniert die Fahrzeugabholung?
  9. Gibt es einen Lieferservice?
  10. Liefern Sie auch in die Schweiz?
  11. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung:
  12. Welche Garantieleistungen haben Sie bei EU-Fahrzeugen?
  13. Ich möchte mein Neufahrzeug finanzieren oder leasen.
  14. Wer kümmert sich um meinen Service oder die Reparaturen?
  15. Wie lange hat ein Neuwagen TÜV?

  1. Wo Sie uns finden

    Neufinsing liegt in der Region München am südlichen Rand des Erdinger Moos, rund 25 km nordöstlich der Landeshauptstadt München, ca. 13 km südwestlich der Kreisstadt Erding und 23 km vom Flughafen München entfernt.
  2. Was bedeutet die Bezeichnung EU-Fahrzeug?

    Alle Fahrzeughersteller liefern ihre Modelle in die Europäische Union. Der EU-Markt ist für die Konzerne ebenso wichtig wie der deutsche Markt.

    Wie im wirklichen Leben: Andere Länder andere Sitten!

    Qualitativ entsprechen die Fahrzeuge dem Anspruch der in Deutschland festgelegten Normen.

    Die Hersteller produzieren Ihre Fahrzeuge, egal für welches Bestimmungsland vorgesehen, in dem gleichen Werk, die Fahrzeuge rollen über das gleiche Band und die Mitarbeiter sind ebenfalls die Gleichen, wie bei einem Fahrzeug das für den deutschen Markt gebaut wird.

    Je nach Hersteller können kleine Unterschiede in der Serienausstattung  bestehen. Es kann auch vorkommen, dass verschiedene Sonderausstattungen bei einem EU-Auto nicht bestellbar sind.

    Dennoch entspricht ein EU-Fahrzeug dem gleichen Qualitätsniveau wie in Deutschland.


  3. Welche Unterschiede gibt es zwischen "deutschen" Fahrzeugen und EU-Fahrzeugen?

    Die tatsächlichen Unterschiede zwischen deutschen Fahrzeugen und EU-Fahrzeugen liegen nicht in der Qualität sondern in der Ausstattung. So findet sich bei Fahrzeugen aus Dänemark in der Serienausstattung oft die Sitzheizung, während das in südeuropäischen Fahrzeugen aufgrund der Witterung nicht nötig ist. Einige in Deutschland bevorzugte Extras sind im EU-Ausland nicht üblich. Die Qualität ist davon nicht betroffen, da die Fahrzeuge viele Hersteller in den selben Werken gebaut werden. Warum sollte ein Arbeiter in der Fabrik ein für den deutschen Markt gebautes Auto besser verarbeiten als ein EU-Fahrzeug.

    Wägen Sie den Preisvorteil und die Ausstattungsvarianten ab und vergleichen Sie diese. Lassen Sie sich von der Panikmache mancher deutscher Händler nicht ins Bockshorn jagen. Gerne helfen wir bei Fragen.
  4. Was ist der Unterschied zwischen Lager-, Vorlauf- und Bestellfahrzeugen?

    Unter Lagerfahrzeugen ist zu verstehen, dass die Autos in einem unserer Lager zum Abruf durch uns bereit stehen.

    Vorlauffahrzeuge wurden, wie in der Beschreibung ersichtlich, bestellt und unterliegen den angegebenen unverbindlichen Lieferzeiten.

    Bestellfahrzeuge werden nach Ihrer Konfiguration für Sie bestellt.


  5. Warum haben manche Fahrzeuge eine Tageszulassung?


    Für den Import ist es häufig erforderlich, dass ein Fahrzeug eine Tageszulassung bekommt. Dies bedeutet: Das EU-Fahrzeug wird für eine sehr kurze Zeit zugelassen, meist nur für einen einzigen Tag und sofort wieder abgemeldet ohne dabei wirklich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt zu werden. Meist beginnt zu diesem Zeitpunkt die Garantie mit der ersten Zulassung zu laufen. Hersteller wie Hyundai bieten eine Herstellergarantie von 5 Jahren (bei den meisten Hyundai-Modelle), oder wie Kia sogar 7 Jahre Garantie. Dies ist also nur ein kleiner Teil der gesamten Garantiezeit.

    Wenn wir ein EU-Fahrzeug extra für Sie im Ausland bestellen, ist eine Tageszulassung im Allgemeinen nicht erforderlich. Leider können wir für keines unserer angebotenen Fahrzeuge garantieren, dass es keine Tageszulassung hat, da wir Tageszulassungen des ausländischen Vertragshändlers nicht feststellen können. Eine Tageszulassung beeinflusst die Fabrikneuheit nicht.

    Eine Tageszulassung macht aus einem Neuwagen nicht automatisch einen Gebrauchtwagen! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) sind Autos mit Tageszulassung als Neuwagen anzusehen, wenn das Modell noch unverändert hergestellt wird, es keine standzeitbedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellungsdatum und Verkaufsdatum max. 12 Monate liegen und der Kilometerstand nahezu "0" Kilometer beträgt. Bitte beachten Sie dies bei Gesprächen mit Ihrem Versicherungsunternehmen.


  6. Wie bestelle ich?


    Wir bieten zwei Möglichkeiten der Bestellung:

    1. Sie kommen zu uns ins Haus, haben somit auch die Gelegenheit uns persönlich kennenzulernen und erledigen die Formalitäten Vorort.
    2. Sie bekommen von uns eine verbindliche Bestellung per Email, Fax oder auf dem Postweg. Bei der Emailbestellung drucken Sie diese aus und schicken Sie uns schnellstmöglich unterschrieben per Fax oder gescannt per Email zurück.Das Original senden Sie uns bitte mit einer gut leserlichen Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Post zu. Wir empfehlen auch den Personalausweis zu scannen, da die Erkennbarkeit hier besser gewährleistet ist. Natürlich können Sie sie auch gleich per Email an uns schicken.

    Sie erhalten von uns eine Bestellbestätigung.


  7. Wie erfolgt die Bezahlung?



    Aus Gründen der Sicherheit für Sie als unseren Kunden und unserer Mitarbeiter, sowie dem Geldwäschegesetz und der hohen Bankgebühren bei Bargeldeinzahlungen, bitten wir um Bezahlung per rechtzeitiger Überweisung oder Echtzeitüberweisung vor Ort. Der Geldeingang muss bei Abholung auf unserem Bankkonto sichtbar sein.

    Barzahlungen akzeptieren wir in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen.

    Für unsere internationalen Kunden gilt ausschließlich die Bezahlung per Überweisung.

    Eine Zahlung per Scheck oder EC- bzw. Kreditkarte ist nicht möglich.


  8. Wie funktioniert die Fahrzeugabholung?

    Wir senden Ihnen auf Wunsch die Fahrzeugpapiere per Einschreiben. Sie können Ihr Fahrzeug somit bereits auf Ihren Namen zulassen und bringen Ihre Kennzeichen mit, die wir direkt an Ihr Fahrzeug montieren.

    Selbstverständlich können Sie Ihr neues Fahrzeug auch mit Kurzzeitkennzeichen bei uns abholen. Kurzkennzeichen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

    Durch unsere zentrale Lage sind wir gut mit Bahn, Flugzeug oder dem Auto erreichbar. Gerne organisieren wir Ihre Abholung am Flughafen oder dem nächsten S-Bahnhof, selbstverständlich für Sie kostenfrei.


  9. Gibt es einen Lieferservice?

    Wir liefern Ihnen Ihr Auto auf Wunsch (kostenpflichtig) auch an die von Ihnen in Deutschland gewünschte Adresse.
  10. Liefern Sie auch in die Schweiz?

    Gerne liefern wir Ihr Wunschfahrzeug zu Ihnen in die Schweiz. Fragen Sie nach Ihrem persönlichen Angebot.


  11. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung:
    • COC Dokument (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
    • EBV-Versicherungsnummer (bekommen Sie auch telefonisch von Ihrer Versicherung)
    • gültiger Personalausweis
    • SEPA Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer der zuständigen Behörde
    • Neuwagen-Bestätigung zur Vorlage bei der Kfz-Zulassung (bekommen Sie von uns)

  12. Welche Garantieleistungen haben Sie bei EU-Fahrzeugen?

    In ganz Europa gilt die Hersteller-Garantie. Diese kann von Verkaufsland zu Verkaufsland unterschiedlich sein. Sollten Sie sich nicht sicher sein, sprechen Sie uns bitte darauf an.

    Das ausgehändigte Serviceheft muss folgende Einträge aufweisen:

    • Fahrgestellidentifikationsnummer des Fahrzeugs, auch FIN genannt
    • Datum des Garantiebeginns. Fahrzeuge mit Tageszulassung können im Datum des Garantiebeginns und dem Zulassungsdatum unterschiedlich sein.
    • Stempel des Händlers im Ausland für den Eintrag in die Servicekartei
    • Evtl. ist eine Garantieanmeldung in Deutschland notwendig
    • Für den Garantiefall sind alle Vertragswerkstätten zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kunde im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit den oben erwähnten Vermerken des ausländischen Vertragshändlers ist.

  13. Ich möchte mein Neufahrzeug finanzieren oder leasen. Wir (oder eine unserer Partnerfirmen) erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für eine Finanzierung oder ein Leasing. Die benötigten Informationen teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.
  14. Wer kümmert sich um meinen Service oder die Reparaturen?

    Sie können zu jeder Vertragswerkstatt des Herstellers gehen oder wenden sich, falls Sie in unserer Umgebung wohnen gerne an uns. Wir bieten Ihnen ebenfalls einen Werkstattservice mit Inspektionen aller Fabrikate nach Herstellerangaben.
  15. Wie lange hat ein Neuwagen TÜV?

    Jedes Neufahrzeug muss nach Erstzulassung nach 3 Jahren wieder zum TÜV.