EuroAutoPool - Deutsche und EU-Neufahrzeuge

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Stand 01/2018

 I. Gültigkeit: Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Käufer an seine verbindliche Bestellung höchstens bis 3 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist bestätigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung ausgeführt ist.

II. Preise: Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 3% kann der Käufer, durch Erklärung in Textform binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von sechs Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis.

III.Schadenersatz: Der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer für Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) des Käufers aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solche, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

IV. Eigentumsvorbehalt: Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig erbracht ist, steht dem Verkäufer das Recht zum Besitz an dem Fahrzeugbrief zu.

V: Übertragung von Rechten und Pflichten: Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag erfordern die schriftliche Zustimmung des Verkäufers.

VI: Nebenabreden: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

VII: Herstellergarantie: Der Umfang einer eventuellen Herstellergarantie richtet sich nach den jeweiligen, zum Zeitpunkt der Produktion gültigen Bestimmungen des Fahrzeugherstellers und ggf. nach der entsprechenden Version des jeweiligen Herkunftslands.

VIII: Sachmängelhaftung: Für den Verkäufer gilt gegenüber dem Käufer die gesetzliche Sachmängelhaftung, sofern dieser das Fahrzeug nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt. In diesem Fall reduziert sich die Verjährungsfrist auf ein Jahr, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Reduzierung gilt auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso sind hiervon ausgenommen Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie die Verletzung der II. näher bezeichneten vertragswesentlichen Pflichten. Möglicherweise hat der Käufer im Falle eines Sachmangels die Wahl der Inanspruchnahme zwischen seinem Verkäufer und dem liefernden Vertragshändler. Nimmt der Käufer den Verkäufer auf Grundlage der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch, tritt er gleichzeitig zugunsten des Verkäufers im Umfang der Realisierung dieser Ansprüche seine etwaigen Ansprüche aus der gleichen Sache gegen den liefernden Vertragshändler oder den Hersteller ab.

X. Abnahmetermin: Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes und/oder der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage ab Mitteilung der Bereitstellung, bzw. nach Übernahme des Fahrzeuges im Rückstand, so kann der Verkäufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer bzw. der Vermittler kann dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer bzw. der Vermittler Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer bzw. der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

XI. Lieferung, Lieferverzug, Lieferausfall: 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben. 2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenserstatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Veräufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzten. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentliches Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit dem vorstehend vereinbarten Haftungsgrenzen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Kann der Verkäufer den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Einstellung des Kaufgegenstandes vom Hersteller, Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, Streik oder sonstige höhere Gewalt), so wird er von der Pflicht zur Leistung frei. Der Verkäufer hat den Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine ggf. bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nicht, sofern nicht durch III. Schadenersatz abweichend geregelt. 

XII. Schiedsstelle: Ist der Verkäufer, bzw. Vermittler Mitglied im Bundesverband freier KFZ-Händler e.V. Bonn, kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der BVfK e.V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz/Reuterstr.241 Tel.: 0228 85 40 90 FAX: 0228 85 40 928 schiedsstelle@bvfk.de www.automobilverband.de